Ein zweiter Anlauf als Mitarbeiterin in einer Pizzeria sei nach zwei Tagen beendet worden. Seit diesen Wiedereinstiegsversuchen haben Sie nie mehr gearbeitet, auch nicht in einem Teilpensum. Sie habe seit mindestens zwei Jahren kein Einkommen und betrachte sich als vollkommen arbeitsunfähig (vgl. «Sozialanamnese»; IV-act. 127 S. 14 Ziff. 1.2.2). Haushaltsarbeiten erledige sie manchmal. Das Staubsaugen könne sie nicht mehr besorgen; dies mache ihr Ehemann. Sie versuche für sich und den Sohn ein Mittagessen zu machen. Das gelinge ihr ein- bis zweimal pro Woche nicht. Kleinere Einkäufe könne sie besorgen, die Wäsche nur teilweise (vgl. «Jetzige Klagen»; IV-act. 127 S. 16).