1.2.3 Die IV-Stelle begründete die angefochtene Verfügung äusserst knapp. Sie verfügte eine rückwirkende Aufhebung der Rente und hielt eine Meldepflichtverletzung für die Zeit vom 1. November 2012 bis 30. Januar 2018 fest. Unter dem Titel «Abklärungsergebnisse» kündigte die IV-Stelle zwar eine Stellungnahme zu der von der Beschwerdeführerin vorgebrachten Kritik am Gutachten der medaffairs AG an, aber sie beschränkte sich auf die blosse Wiedergabe von Textbausteinen und den Verweis auf «die beiliegende Stellungnahme des RAD vom 05.03.2020».