C. Mit Entscheid vom 8. Juni 2020 (P 20 3) wurde das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege gutgeheissen und Rechtsanwältin Tania Teixeira als unentgeltliche Rechtsbeiständin eingesetzt. D. Mit Vernehmlassung vom 1. Juli 2020 beantragte die IV-Stelle Nidwalden: «1. Die Beschwerde [sei] abzuweisen. 2. Eventualiter sei die Beschwerde abzuweisen und die Rentenaufhebung unter dem Aspekt der prozessualen Revision, subeventualiter unter dem Aspekt der Wiedererwägung zu schützen. 3. Unter Kostenfolge zu Lasten der Beschwerdeführerin.»