«1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 23. April 2019 sei aufzuheben. 2. Es sei festzustellen, dass die Beschwerdeführerin weiterhin Anspruch auf eine (unbefristete) ganze Invalidenrente hat. 3. Eventualiter: Es sei eine polydisziplinäres Gerichtsgutachten anzuordnen. 4. Der Beschwerdeführerin sei für das vorliegende Beschwerdeverfahren die vollumfängliche unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und es sei ihr die unterzeichnende Rechtsanwältin als unentgeltliche Rechtsbeiständin beizugeben. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. MwSt zu Lasten der Beschwerdegegnerin.»