Im September 2017 leitete die IV-Stelle ein Revisionsverfahren ein (IV-act. 140). Der in diesem Rahmen eingeholte Zusammenzug des Individuellen Kontos (IK) vom 15. September 2017 zeigte eine nicht gemeldete ausserhäusliche Tätigkeit der Versicherten seit November 2012 (IV-act. 141). Aufgrund weiterer Erkenntnisse (Arbeitgeberbefragung) wurde die Sache an die IV-Stelle Zürich zur Spezialabklärung betreffend Versicherungsmissbrauch weitergeleitet. Nach Eröffnung der Abklärungsergebnisse verfügte die IV-Stelle am 23. November 2018 die sofortige Sistierung der Invalidenrente (IV-act. 159).