Am 26. August 2010 meldete sich die Versicherte erneut zum Leistungsbezug an. Nach diversen medizinischen Abklärungen und einer Auflage zur Schadenminderung, sprach ihr die IV-Stelle, wegen einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit in sämtlichen ausserhäuslichen Tätigkeiten seit dem 17. Dezember 2009, mit Verfügung vom 5. Dezember 2013 eine ganze Invalidenrente mit Wirkung ab 1. Februar 2011 zu (IV-act. 70-136).