2. Die Beklagten werden unter Androhung der Ungehorsamsstrafe nach Art. 292 StGB angewiesen: − Dem Kläger sämtliche mit dem Produkteprojekt bzw. Produkt «T.__» zusammenhängenden Vereinbarungen und sämtliche Unterlagen über dessen Verwertung/Kommerzialisierung mit dem Beklagten 1 und/oder der Beklagten 2 oder von den Beklagten 1 und /oder 2 beherrschten oder nahestehenden Gesellschaften, Stiftungen oder anderen Rechtsformen herauszugeben und die damit zusammenhängenden Auskünfte zu erteilen; unter Nachklagevorbehalt;