Infolge Gutheissung der Berufung ist die Verteilung der Gerichtskosten des vorinstanzlichen Verfahrens wie folgt anzupassen: Die Kosten von Fr. 5‘700.– (inkl. Kosten für das Gutachten) werden den Beklagten auferlegt, mit deren Beweiskostenvorschuss von Fr. 5‘000.– verrechnet und der Fehlbetrag von Fr. 700.– dem klägerischen Kostenvorschuss von Fr. 3‘000.– entnommen. Die Gerichtskasse hat nach Eintritt der Rechtskraft den Restbetrag von Fr. 2‘300.– dem Kläger zurückzuerstatten, und die Beklagten werden verpflichtet, dem Kläger intern und direkt Fr. 700.– zu bezahlen.