5.2 5.2.1 Die Gerichtskosten des vorinstanzlichen Verfahrens betragen Fr. 5‘700.– (inkl. Kosten für das Gutachten), was angemessen erscheint und in der Höhe bestätigt wird. Die Vorinstanz auferlegte die Kosten vollumfänglich dem Kläger, verrechnete diesen Betrag mit dem klägerischen Kostenvorschuss von Fr. 3‘000.– und dem vom Beklagten 1 einbezahlten Beweiskostenvorschuss von Fr. 5‘000.–. Sie wies die Gerichtskasse an, den Beklagten die Vorschussrestanz von Fr. 2300.– zu erstatten, und verpflichtete den Kläger, den Beklagten Fr. 2‘700.– intern und direkt zu bezahlen.