3.7.3 Demnach sind die Beklagten unter Androhung der Ungehorsamsstrafe nach Art. 292 StGB (SR 311.0) anzuweisen: − Dem Kläger sämtliche mit dem Produkteprojekt bzw. Produkt «T.__» zusammenhängenden Vereinbarungen und sämtliche Unterlagen über dessen 27 │ 34