Indem T.__/U.__/V.__ Gel bereits 2003 zum Patent angemeldet und erst 2004 die streitbefangenen Vereinbarungen geschlossen wurden, müssen sich die Vereinbarungen folglich (auch) auf T.__/U.__/V.__ Gel beziehen. Aus diesem Grund leuchtet es ein, dass die Vereinbarungen T.__ als «Produkteprojekt» und nicht als «Produkt» bezeichneten, und die Parteien «die Rechte und Patente» – wohlgemerkt im Plural, nicht im Singular – «am Produkteprojekt ‹T.__›» regelten.