3.4.3.4.3 Ebenfalls aufschlussreich ist der Zeitablauf. Am 30. April 1993 wurde das «Arzneimittel zur Erhöhung des Testosteronspiegels» namens T.__ erstmals zum Patent angemeldet (vi-GG 7). Als Erfinder wurden die Beklagte, damals wohnhaft in Starnberg D, und ein Rüdiger Häcker, Greiz A, aufgeführt (dortige S. 1 Ziff. 72). Am 16. Juni 2003 wurde, gemäss den eigenen Ausführungen der Beklagten, die wässrige Formulierung von T.__ eingestellt (T.__ Spray; Berufungsantwort, Ziff. 36 S. 9; vgl. bereits vi-Klageantwort Ziff. 16 S. 7, daneben vi-GG 2: «Study stopped: 16 June 2003»). Am 11. November 2003 wurde T.__/U.__/V.__