Generika enthalten, so das Gutachten, den gleichen Wirkstoff wie das Original, zeichnen sich jedoch durch neue Formulierungen aus, um bestehende Verfahrenspatente zu umgehen. Generika müssen mit dem Original bioäquivalent sein (die Blutspiegel nach Applikation von Generikum und Original unterscheiden sich nicht relevant), sie sind aber wegen unterschiedlichen Formulierungen mit dem Original «nicht identisch». Generika können folglich nur entwickelt und patentrechtlich geschützt werden, weil die Unterschiede in der Formulierung als «nicht identisch» gelten. Zudem können, gemäss Gutachten (Ziff.