3.4.3.4.2 Gemäss Gutachten (Ziff. 3 S. 4) entspricht die Beantwortung der Expertenfrage mit «nicht identisch» – die sich nur auf die vorliegend nicht massgebende synchrone Identität bezieht – mit der Praxis der Einstufung von Generika, die nach Ablauf eines Anwendungs- und Stoffpatents als Nachahmerprodukt entwickelt werden. Generika enthalten, so das Gutachten, den gleichen Wirkstoff wie das Original, zeichnen sich jedoch durch neue Formulierungen aus, um bestehende Verfahrenspatente zu umgehen.