Aus diesen Ausführungen ergibt sich, dass T.__ Spray und U.__/V.__ Gel sich nicht voneinander trennen lassen, und das U.__/V.__ Gel nicht ohne T.__ Spray denkbar ist. Gemäss Gutachten war es den Parteien damals, während der Entwicklung, klar, dass die Formulierungen verbesserungsbedürftig waren. Da es sich, gemäss Vereinbarung vom 5. April 2004, bei T.__ um ein «Produkteprojekt» handelt(e) und nicht um ein (einzelnes) Produkt, umschliesst das «Produkteprojekt ‹T.__›» beide Arzneiformen, d.h. sowohl das Spray als auch das Gel. Es liegt somit eine diachrone Identität vor. T.__ Spray und T.__/U.__/V.__ Gel sind identisch.