3.4.3.2 Das Gutachten verneint dies und kommt zum Schluss, dass beide Produkte «nicht identisch» sind. Insbesondere sind sie weder aus Sicht der Galenik (d.i. die Lehre von der Zubereitung und Herstellung von Arzneimitteln) und der Patentierbarkeit (Ziff. 2.1 S. 3) noch aufgrund ihrer unterschiedlichen Formulierungen und Dosierungen identisch (Ziff. 2.3 S. 3).