Dies hielt das Obergericht im Urteil ZA 14 17 vom 24. November 2015 fest, wenn auch implizit (vgl. dortige E. 5.3 i.f.). Daran ändert die von der Vorinstanz etwas unbeholfen vorgenommene Formulierung der Expertenfrage nichts. 20 │ 34 3.4.3 3.4.3.1 Die Expertenfrage lautete: «Handelt es sich beim Produkt ‹T.__› in Sprayform und dem Produkt ‹U.__› bzw. ‹V.__› in Gelform um identische Produkte?»