Bei einem «Produkteprojekt», wie «T.__» in der Vereinbarung vom 5. April 2004 qualifiziert ist, handelt es sich um ein Projekt, das ein Produkt zum Gegenstand hat. Auf die Unterscheidung zwischen Produkt einerseits und Projekt andererseits legte das Obergericht bereits in seinem Urteil ZA 14 17 vom 24. November 2015 Wert (dortige E. 5.3). Unter dem Begriff «Projekt» versteht man landläufig eine «[groß angelegte] geplante od. bereits begonnene 19 │ 34