Generika enthalten den gleichen Wirkstoff wie das Original. Sie zeichnen sich jedoch durch neue Formulierungen aus um 18 │ 34 bestehende Verfahrenspatente zu umgehen. Generika müssen mit dem Original bioequivalent sein (die Blutspiegel nach Applikation von Generikum und Original unterscheiden sich nicht relevant), sind aber wegen unterschiedlichen Formulierungen mit dem Original nicht identisch. Generika können also nur entwickelt und patentrechtlich geschützt werden weil Unterschiede in der Formulierung als 'nicht identisch' gelten.