2.2 Das Obergericht hiess mit Entscheid ZA 14 17 vom 24. November 2015 die von den Beklagten erhobene Berufung teilweise gut und hob die Dispositiv-Ziff. 1–3 und 6–8 des Urteils ZE 12 159 vom 6. Mai 2014 auf. Nicht aufgehoben wurde somit dessen Dispositiv-Ziff. 4, dahingehend lautend: