Kläger, es seien die Beklagten unter Androhung der Ungehorsamsstrafe nach Art. 292 StGB anzuweisen, ihm sämtliche mit dem «Produkteprojekt bzw. Produkt ‹S.__›» zusammenhängenden Vereinbarungen und sämtliche Unterlagen über dessen Verwertung/Kommerzialisierung mit dem Beklagten 1 und/oder der Beklagten 2 oder von den Beklagten 1 und/oder 2 beherrschten oder nahe stehenden Gesellschaften, Stiftungen oder anderen Rechtsformen herauszugeben und die damit zusammenhängenden Auskünfte zu erteilen; unter Nachklagevorbehalt (Rechtsbegehren Ziff. 6).