2. 2.1 Hinsichtlich des «Produkteprojekts ‹S.__›» (Ziff. 1 der Vereinbarung vom 5. April 2004) beantragt der Kläger, es seien die Beklagten unter Androhung der Ungehorsamsstrafe nach Art. 292 StGB anzuweisen, ihm sämtliche mit dem «Produkteprojekt bzw. Produkt ‹S.__›» zusammenhängenden Vereinbarungen und sämtliche Unterlagen über dessen Verwertung/Kommerzialisierung mit dem Beklagten 1 und/oder der Beklagten 2 oder von den Beklagten 1 und/oder 2 beherrschten oder nahe stehenden Gesellschaften, Stiftungen oder anderen Rechtsformen (insbesondere der L.__