292 StGB anzuweisen, dem Kläger sämtliche mit dem Produkteprojekt bzw. Produkt ‹T.__› zusammenhängenden Vereinbarungen und sämtliche Unterlagen über dessen Verwertung/Kommerzialisierung mit dem Beklagten 1 und/oder der Beklagten 2 oder von den Beklagten 1 und/oder 2 beherrschten oder nahe stehenden Gesellschaften, Stiftungen oder anderen Rechtsformen (insbesondere der L.__ Stiftung, der M.__ AG bzw. durch Fusion heute N.__ AG und der E.__ AG) herauszugeben und die damit zusammenhängenden Auskünfte zu erteilen; unter Nachklagevorbehalt.