Die Gerichtskasse Nidwalden wird angewiesen, den Beklagten die Vorschussrestanz von Fr. 2‘300.00 zurückzuerstatten. 4. Der Kläger hat die Beklagten bzw. deren Anwälte für das vorliegende Verfahren mit Fr. 15‘552.00 (Honorar Fr. 8‘000.00, Zuschläge Fr. 5‘600.00, Auslagen Fr. 800.00 und 8 % Mehrwertsteuer Fr. 1‘152.00) zu entschädigen. 5. Zustellung dieses Urteils erfolgt an: […]» Das Urteil wurde am 1. Mai 2019 versandt. G. Mit Berufung vom 3. Juni 2019 beantragte der Kläger: