3. Die Gerichtskosten betragen Fr. 5‘700.00 (inkl. Auslagen). Sie gehen ausgangsgemäss zu Lasten des Klägers, werden dem klägerischen Kostenvorschuss von Fr. 3‘000.00 und dem beklagtischen Kostenvorschuss von Fr. 5‘000.00 entnommen und sind bezahlt. Der Kläger hat den Beklagten intern und direkt den Betrag von Fr 2‘700.00 zu bezahlen. Die Gerichtskasse Nidwalden wird angewiesen, den Beklagten die Vorschussrestanz von Fr. 2‘300.00 zurückzuerstatten.