Die Beklagten 1 und 2 werden unter Androhung der Ungehorsamsstrafe nach Art. 292 StGB angewiesen, dem Kläger sämtliche mit dem Produkteprojekt bzw. Produkt ‹S.__› zusammenhängenden Vereinbarungen und sämtliche Unterlagen über dessen Verwertung/Kommerzialisierung mit dem Beklagten 1 und/oder 2 oder von den Beklagten 1 und/oder 2 beherrschten oder nahestehenden Gesellschaften, Stiftungen oder anderen Rechtsformen herauszugeben und die damit zusammenhängenden Auskünfte zu erteilen; unter Nachklagevorbehalt. 5. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 6. [Gerichtskosten.] 7./8. [Parteientschädigung.