Verwertung/Kommerzialisierung mit dem Beklagten 1 und/oder der Beklagten 2 oder von den Beklagten 1 und /oder 2 beherrschten oder nahestehenden Gesellschaften, Stiftungen oder anderen Rechtsformen herauszugeben und die damit zusammenhängenden Auskünfte zu erteilen; unter Nachklagevorbehalt. 2. Die Beklagten 1 und 2 werden unter Androhung der Ungehorsamsstrafe nach Art.