B. Ende November 2007 erfuhr der Kläger anscheinend von einer Lizenzvereinbarung für T.__, geschlossen zwischen den Beklagten und der Firma J.__ Inc. Mit Schreiben vom 28. Januar 2008 machte der Kläger erstmals sein Informationsrecht gemäss der Vereinbarung vom 5. April 2004 gegenüber den Beklagten geltend. 2009 konnte der Kläger in Erfahrung bringen, dass die Beklagten ihre Rechte an T.__ an die K.__ SRL verkauft hatten. Durch seinen Rechtsvertreter machte der Kläger abermals sein Informationsrecht betreffend Inhalt der Vereinbarung und Stand der Veräusserung geltend.