2. Verwertung des Produkteprojekts ‹T.__› 2.1 B.A.__ und Dr. C.A.__ streben eine rasche Registrierung und Kommerzialisierung der Rechte und Patente für das Produkteprojekt ‹T.__› an. Über die steuerliche und vertragliche Strukturierung der Verwertung dieses Produkteprojekts entscheiden sie selbständig. Insbesondere besteht keine Verpflichtung von B.A.__ und Dr. C.A.__, die Rechte und Patente am Produkteprojekt ‹T.__› in die E.__ AG oder in eine andere Gesellschaft einzubringen, an welcher A.__ eine Beteiligung hält. 2.2 Im Gegenzug verpflichten sich B.A.__ und Dr. C.A.__, A.__