{"Signatur": "NW_OG_001", "Spider": "NW_Gerichte", "Datum": "2021-04-22", "PDF": {"Datei": "NW_Gerichte/NW_OG_001_23963_2021-04-22.pdf", "URL": "https://www.nw.ch/_rte/publikation/23963", "Checksum": "faa94940ed13a0a01c3e1cd31e8df968"}, "Scrapedate": "2026-02-20", "Num": ["23963"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Nidwalden Gerichte 22.04.2021 23963"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Nidwald Gerichte 22.04.2021 23963"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Nidvaldo Gerichte 22.04.2021 23963"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Nidwalden Gerichte "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Nidwald Gerichte "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Nidvaldo Gerichte "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Auskunftsbegehren (ZA 19 13)"}], "ScrapyJob": "446973/58/2373", "Zeit UTC": "20.02.2026 03:04:48", "Checksum": "0d3dfd49fe94672384c6117d6b86cd2f", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Nidwalden Gerichte 22.04.2021 23963\nRegeste:\nAuskunftsbegehren (ZA 19 13)\n\n2. Verwertung des Produkteprojekts ‹T.__›\n2.1 B.A.__ und Dr. C.A.__ streben eine rasche Registrierung und Kommerzialisierung der Rechte und\nPatente für das Produkteprojekt ‹T.__› an. Über die steuerliche und vertragliche Strukturierung der\nVerwertung dieses Produkteprojekts entscheiden sie selbständig. Insbesondere besteht keine\nVerpflichtung von B.A.__ und Dr. C.A.__, die Rechte und Patente am Produkteprojekt ‹T.__› in die\nE.__ AG oder in eine andere Gesellschaft einzubringen, an welcher A.__ eine Beteiligung hält.\n2.2 Im Gegenzug verpflichten sich B.A.__ und Dr. C.A.__, A.__ an einem von ihnen erzielten Nettoerlös\nder Verwertung des Produkteprojekts ‹T.__› in der Höhe zu beteiligen, welcher der prozentualen\nBeteiligung von A.__ an der E.__ AG im Zeitpunkt entspricht, in welchem dieser Verwertungserlös\nB.A.__ und Dr. C.A.__ zufliesst. Abhängig von der steuerlichen und vertraglichen Struktur der\nVerwertung des Produkteprojekts ‹T.__› durch B.A.__ und Dr. C.A.__ kann die Beteiligung von A.__\nin Barzahlung oder in einer anderen von B.A.__ und Dr. C.A.__ festgelegten und für A.__ jederzeit\nrealisierbaren Form erfolgen.\n\n3. Arbeitsverhältnis und Beratungsdienstleistungen; Geheimhaltung\n3.1 Das Arbeitsverhältnis zwischen der H.__ AG und C.__ wurde von der H.__ AG im Einvernehmen mit\nA.__ per 30. Juni 2004 gekündigt. Zwischen A.__ und F.__ AG, B.A.__ oder einer von B.A.__\nbeherrschten Gesellschaft bestehen keine Beratungsverträge oder -vereinbarungen. Die Parteien\nstellen fest, dass ab 1. Juli 2004 A.__ keinerlei Arbeits- oder Beratungsdienstleistungen für die F.__\nAG, B.A.__ oder eine von C.A.__ beherrschten Gesellschaft mehr verpflichtet ist und diese ab diesem\nZeitpunkt keinerlei Lohn oder Entschädigung an C.__ mehr schulden.\n3.2 A.__ verpflichtet sich, sämtliche Unterlagen, Daten, Informationen, Know-How und\nGeschäftsgeheimnisse, die er im Rahmen seiner Arbeits- und Beratungstätigkeit für die F.__ AG,\nB.A.__ oder einer von C.A.__ beherrschten Gesellschaft erhalten hat oder ihm zur Kenntnis\ngekommen sind, auch über den 1. Juli 2004 hinaus geheim zu halten und spätestens per 30. Juni 2004\nsämtlich Dokumente, Daten, Informationen und sonstige vertrauliche Unterlagen, inklusive die\nelektronisch gespeicherten Kopien davon, an B.A.__ zurückzuerstatten.\n\n4. Information\nB.A.__ und Dr. C.A.__ verpflichten sich, A.__ auf dessen Wunsch hin jederzeit über den Stand des\nRegistrierungsverfahrens betreffend ‹T.__› sowie der Verkaufsaktivitäten betreffend ‹S.__› in\ngeeigneter Form zu informieren und ihm nach der erfolgreichen Kommerzialisierung dieser\nProdukteprojekte über die damit erzielten Nettoverkaufserlöse periodisch und in geeigneter Form\nRechenschaft abzulegen.\n4 │ 34\n\n5. Schlussbestimmungen\n5.1 Diese Vereinbarung, einschliesslich dieser Bestimmung, kann nur durch schriftliche Vereinbarung der\nParteien geändert werden und ersetzt sämtliche früheren schriftlichen und mündlichen Abreden\nzwischen den Parteien, insbesondere, jedoch nicht ausschliesslich, die Absichtserklärung vom\n8. Oktober 2002 sowie den Aktionärsbindungsvertrag vom 16. Oktober 2003.\n5.2 Alle Bestimmungen dieser Vereinbarung binden auch die Rechtsnachfolger der Parteien. Soweit\nerforderlich, werden die Parteien die sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Pflichten auf ihre\nRechtsnachfolger übertragen.\n5.3 Die Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus diesem Vertrag durch eine Vertragspartei bedarf der\nZustimmung der anderen Vertragspartei.\n5.4 Sollte sich eine Bestimmung dieser Vereinbarung als ungültig erweisen, so berührt dies die Gültigkeit\nund Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht. Soweit möglich, werden\ndie Parteien die ungültigen Bestimmungen durch eine gleichwertige gültige Bestimmung ersetzen.\n5.5 Die Parteien verpflichten sich, diese Vereinbarung und deren Inhalt strikt vertraulich zu halten.\n5.6 Diese Vereinbarung untersteht schweizerischem Recht.\n5.7 Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung werden ausschliesslich durch die\nordentlichen Gerichte in Stans, Nidwalden, entschieden.»\n\nMit Zusatzvereinbarung vom 4. Oktober 2004 zur Vereinbarung vom 5. April 2004 hielten die\nParteien Folgendes fest (vi-KB 4):\n\n«VORBEMERKUNGEN\n\n"}