Dies wird durch die Aussagen des Beschuldigten (STA-act. 5.1 ff., dep. 7f., 14 ff.), die Aussagen der E.__ GmbH (STA-act. 4.8 f.) sowie deren Rechnung vom 24. Oktober 2019 untermauert (STA-act. 4.10). Es ist daher davon auszugehen, dass der Beschuldigte die E.__ GmbH korrekt instruierte und dass das Unternehmen den Rückschnitt der Kastanienbäume in Kenntnis des gerichtlichen Vergleichs sowie in Umsetzung der entsprechenden Vorgaben ausgeführt hat.