So seien Äste im Durchmesser von 7 cm bis 25 cm geschnitten worden, obwohl der anlässlich des Vergleichs beigezogene Experte darauf hingewiesen habe, dass Äste im Durchmesser von maximal 5 cm geschnitten werden dürfen, ansonsten der Baum sich nicht mehr vom Schnitt erholen könne und mit grosser Wahrscheinlichkeit Schaden nehme. Des Weiteren sei der zwischen den Parteien vereinbarte Kronendurchmesser von maximal 3 Meter massiv unterschritten worden. Dies sei aus den eingereichten Bildern klar ersichtlich. Zudem habe seine Hauswartin das Geschehene beobachtet. Aufgrund des vorgenommenen Rückschnitts sei daher von einer unwiderruflichen Schädigung auszugehen.