Dies entspricht offensichtlich nicht den Vorgaben des gerichtlichen Vergleichs, wonach die Kronen der Kastanienbäume, wenn möglich, etappenweise auf die alten Köpfe und ansonsten so kurz wie möglich zurückzuschneiden sind. Dies bestätigt auch die E.__ GmbH in ihrem Bericht vom 14. Mai 2020, indem sie festhält, dass der durch die D.__ GmbH vorgenommene Rückschnitt zwar fachgerecht erfolgt sei, jedoch nicht dem fraglichen Gerichtsentscheid entspreche. Laut Gerichtsentscheid müssten die Kronen der sechs Kastanien, wenn möglich, etappenweise auf die alten Köpfe, also auf die ursprüngliche Höhe, zurückgeschnitten werden.