GmbH habe lediglich anhand von Bildern beurteilt, ob der Rückschnitt gemäss Vergleich vorgenommen worden sei. Die von ihm eingereichten Bilder habe die Staatsanwaltschaft hingegen nicht berücksichtigt. Im Übrigen sei die Aussage des Unternehmens nicht objektiv erfolgt, da es sich beim Geschäftsführer der E.__ GmbH um einen Freund des Beschuldigten handle.