Mit Schreiben vom 7. September 2020 liess der Beschuldigte mitteilen, die Parteien hätten anlässlich der Hauptverhandlung im Verfahren ZE 20 30 einen Vergleich abgeschlossen (amtl. Bel. 6). Darin habe sich der Beschwerdeführer unter anderem verpflichtet, ihm einen Betrag von Fr. 1'400.– zu bezahlen und künftig die E.__ GmbH für den gerichtlich definierten Rückschnitt zu beauftragen. Zudem sei vereinbart worden, dass mit dem Abschluss und Vollzug dieser Vereinbarung der Rückschnitt der fraglichen Kastanienbäume für das Jahr 2020 erledigt sei. Den entsprechenden gerichtlichen Vergleich vom 3. September 2020 reichte der Beschuldigte zu den Akten.