Die Kastanienbäume hätten bleibende Schäden davongetragen. Er machte zudem eine Zivilforderung in Höhe von Fr. 5'000.– geltend (STA-act. 2.1 ff.). C. Mit Verfügung vom 22. Juli 2020 entschied die Staatsanwaltschaft Nidwalden das gegen den Beschuldigten eingeleitete Strafverfahren einzustellen. Sie verwies die Zivilklage auf den Zivilweg, auferlegte die Verfahrenskosten dem Staat und sprach dem Beschuldigten weder Entschädigung noch Genugtuung zu (STA-act. 1.1). D. Gegen diese Einstellungsverfügung liess der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 13. August 2020 beim Obergericht Nidwalden Beschwerde erheben mit folgenden Anträgen: