In Bezug auf die dritte Kastanie gemessen ab der Liegenschaft des Beschwerdeführers wurde festgehalten, dass diese in ihrer Ausdehnung auf der aktuellen Höhe belassen werden dürfe (Ziffer 1). Hinsichtlich der am Ende der geschützten Kastanienallee Richtung Schiffsstation neu gepflanzten Kastanie wurde vereinbart, dass die Baumpflege jährlich bis spätestens Ende März durch die C.__ GmbH so zu erfolgen habe, dass der Kronendurchmesser in der Breite maximal 3 Meter (je 1.5 Meter in jede Richtung) und in der Höhe maximal das Niveau der Kastanien der Kastanienallee (ausgehend von den Bäumen im Bereich vor der Liegenschaft des Beschuldigten) erreiche (Ziffer 2).