GmbH zurückschneiden zu lassen. Vereinbart wurde ein etappenweiser Rückschnitt auf die Grob- und Starkäste, also auf die alten Köpfe (wenn möglich, ansonsten so kurz wie möglich), die jährliche Entfernung der Austriebe an den Köpfen sowie die jährliche Entfernung der Austriebe entlang des Stammes und entlang der kronenbildenden Äste. Vom Vergleich vollständig ausgenommen wurden die beiden Kastanien der geschützten Allee gemessen ab der Liegenschaft des Beschwerdeführers. In Bezug auf die dritte Kastanie gemessen ab der Liegenschaft des Beschwerdeführers wurde festgehalten, dass diese in ihrer Ausdehnung auf der aktuellen Höhe belassen werden dürfe (Ziffer 1).