A. A.__ (Beschwerdeführer) und B.__ (Beschuldigter) haben seit Jahren nachbarschaftliche Auseinandersetzungen mit diversen gerichtlichen Verfahren, so unter anderem wegen den auf dem Grundstück des Beschwerdeführers befindlichen Kastanienbäumen. Im Rahmen eines dieser Verfahren schlossen die Parteien den gerichtlichen Vergleich vom 6./7. Mai 2015 (STAact. 2.12 ff.). Darin verpflichtete sich der Beschwerdeführer unter anderem, die auf seinem Grundstück bestehende geschützte Kastanienallee alljährlich bis spätestens Ende März nach Massgabe der gutachterlichen Feststellungen auf seine Kosten durch die C.__ GmbH zurückschneiden zu lassen.