7.2 Gerichtskosten Die amtlichen Kosten (Entscheidgebühr) für verwaltungsrechtliche Verfahren vor Verwaltungsgericht als Kollegialgericht betragen Fr. 100.– bis Fr. 7‘000.– (Art. 116 Abs. 3 VRG in Verbindung mit Art. 17 PKoG [NG 261.2]). Die herabgesetzte Gebühr für das Entscheiddispositiv (Art. 4 Abs. 3, erster Satz PKoG) wird in Anbetracht, dass die Beschwerdeführer trotz vorgesehenem einfachen Schriftenwechsel sogar triplizierten, sowie ermessensweise (Art. 2 PKoG) auf Fr. 4‘000.– festgesetzt und mit dem beschwerdeführerischen Kostenvorschuss über Fr. 3‘000.– verrechnet, womit für das Entscheiddispositiv ein Fehlbetrag von Fr. 1‘000.– verbleibt.