und WC. Im Erdgeschoss befinden sich ein Entrée, fünf Zimmer und ein Bad. Im Obergeschoss schliesslich befinden sich ein Büro, ein WC, ein Bereich «Wohnen / Essen» und die Küche. Zusammengefasst, dient das Untergeschoss dem Bereich Freizeit und Infrastruktur, das Erdgeschoss dem Schlafen bzw. dem Einzelaufenthalt der Hausbewohner und das Dachgeschoss schwergewichtig dem gemeinsamen bzw. gemeinschaftlichen Aufenthalt derselben. In diesem Bereich eine Terrasse zu errichten, erscheint sinnvoll, weil sich eine Hausgemeinschaft – es handelt sich um ein Einfamilienhaus – regelmässig nicht nur im Hausinnern, sondern auch Aussen gemeinsam aufhalten möchte.