A16) werden als Arten der entwässerten Fläche mit Flächenangabe aufgezählt: «Dach», «Balkon (nicht oder teilweise gedeckt)», «Parkplatz», «Vorplatz». Da es beim streitbefangenen Bauprojekt keinen Balkon im Sinne eines «vom Wohnungsinnern betretbare[n] offene[n] Vorbau[s], der aus dem Stockwerk eines Gebäudes herausragt» (Duden, Universalwörterbuch, a.a.O., S. 251, Lemma «Balkon» Nr. 1) gibt, muss hiermit die besagte Fläche beim Dachgeschoss gemeint sein. Balkone und Terrassen werden üblicherweise mit einem Geländer ummantelt zwecks Absturzsicherung; bei Flachdächern sind Geländer regelmässig überflüssig, weil sich hierauf niemand regelmässig aufhält.