5.4 Konstruktion Gemäss Beschwerdeführer sei die streitbefangene Fläche «klarerweise» optisch und bautechnisch als Flachdach konzipiert. Dächer müssen gemäss Gestaltungsplan mit Ziegeln bedeckt werden. Im Material- und Farbkonzept des streitbefangenen Bauprojekts (act. A17) steht unter «Dacheindeckung: Ziegel, grau». Ziegel sind aufgrund ihrer Materialeigenschaften üblicherweise nicht dafür geeignet, mit Stühlen, Tischen, Pflanzbottichen oder Menschen belastet zu werden, wie dies die Bauherren beabsichtigen (vgl. die Skizze Grundrisse 1:100 [act. A13]). Dies spricht dagegen, dass die fragliche Fläche dereinst geziegelt wird. Aus der Baueingabe Visualisierungen (act.