Insofern diese Fläche eine Terrasse darstellen sollte (unten, E. 5), verstösst sie nicht gegen den Gestaltungsplan, sondern stellt einen erlaubten vertikalen Abschluss eines einfach strukturierten, rechteckigen Kubus dar. Derjenige Teil des Bauprojekts, der vom gleichschenkligen Satteldach mit Giebeldreieck abgeschlossen wird, bildet den massgebenden Hauptteil des Bauprojekts. Dieser besteht aus dem Dachgeschoss sowie den unter ihm liegenden Teilen des Erd- und des Untergeschosses.