Auch ist die Gebäudeform rechteckig – freilich mit Ausnahme des vom Gestaltungsplan für den Baubereich «B2» bzw. das streitbefangene GS Nr. aa, GB Dallenwil, vorgeschriebenen Satteldaches. Das projektierte Gebäude fügt sich nahtlos und störungsfrei in das Gelände ein, und das einzige auskragende Element ist ein Vordach über dem Hauseingang, das funktional sinnvoll und optisch unauffällig erscheint.