4.3 Bauprojekt Aus der Baueingabe, d.h. aus den Grundrissen (Gemeinde Dallenwil, act. A13), den Fassaden- und Schnittplänen (act. A14) sowie den Visualisierungen (act. A15), geht hervor, dass das streitbefangene Bauprojekt eine klare, schlichte, ungeschnörkelte und unverspielte Formensprache aufweist. Auch ist die Gebäudeform rechteckig – freilich mit Ausnahme des vom Gestaltungsplan für den Baubereich «B2» bzw. das streitbefangene GS Nr. aa, GB Dallenwil, vorgeschriebenen Satteldaches.