4.2 Gestaltungsplan Ziff. 3.2 der Sonderbauvorschriften zum Gestaltungsplan «Z.__» vom 26. August 2004 (Gemeinde Dallenwil, act. D2) schreibt unter der Marginalie «Gebäudeformen» folgendes vor (Orthographie wie im Original): «Die Gebäudeformen müssen sich an das gewachsene Siedlungsgebiet anlehnen und dem Gesamt-Dorfbild entsprechen. 21 Es sind grundsätzlich, rechteckige, klare, Gebäudeformen anzustreben. Einspringende oder auskragende Gebäudeteile sind auf ein minimum zu reduzieren. Die Gebäude der Parzellen A1 – A4 sind abgetreppt auszuführen. Mindest Abtreppung 1.50 m.»