3.3.3 Lichte Höhe Aus der Baueingabe Fassaden und Schnitt 1:100 vom 20. November 2017 (Gemeinde Dallenwil, act. A14) ergibt sich, dass der Estrich bzw. das Dach eine Firstpfette aufweist, d.h. einen mittig unter der Firstlinie des Daches verlaufenden waagerechten Balken. Bei der Firstpfette handelt es sich somit um diejenige Balkenlage, die die Nutzung des Obergeschosses bzw. des Estrichs bestimmt. Die lichte Höhe stellt somit gemäss kantonalem Recht, analog Anhang 1 Ziff. 5.4 und Anhang 2 Fig. 5.4 IVHB, den Höhenunterschied zwischen der Oberkante des fertigen Estrichbodens und der Unterkante der Firstpfette dar.