Die Beschwerdeführer bringen zusammengefasst vor, dass die IVHB vorliegend völlig irrelevant sei. Die IVHB ist zwar für die Gemeinden im Kanton Nidwalden und damit auch für Dallenwil noch nicht in Kraft getreten, sie wird dies aber bis spätestens am 1. Januar 2023 (Art. 207 Abs. 2 PBG [NG 611.1] in Verbindung mit dem RRB über das Inkrafttreten der 19