als 1.5 m über dem massgebenden Terrain. Vermutlich habe die Vorinstanz irrtümlich auf den bestehenden Verlauf des Bodens (rote Linie «Aktuelles Terrain bei Hausfassade»; zu den Linien oben, E. 1.3.2.1) abgestellt, massgebend sei jedoch die gelbe Linie «Terrain bei Hausfassade gem. SNP 2004». Bereits nach der Darstellung im Baueingabeplan läge eine Strecke von 3.685 m über dem massgebenden Terrain. Zudem liege das massgebende Terrain des Gestaltungsplans «Z.__» nach den unwidersprochenen Behauptungen der Bauherren tiefer, weshalb mindestens 4.40 m oder eine noch grössere Strecke mit mehr als 1.5 m aus dem ausgemittelten gewachsenen oder tiefer gelegten Terrain in Erscheinung trete.